Reiseversicherung für die Toskana
Wenn einer eine Reise tut, dann kann er was erleben – doch was zuviel ist, ist zuviel, und deshalb gilt es, rechtzeitig über die Absicherung von Hab und Gut nachzudenken. Ist man erst einmal mit diversen Problemen konfrontiert, dann wird die Beseitigung der Schäden meist teuer und kann durchaus ernstzunehmende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Deshalb ist es sinnvoll, rechtzeitig über die Möglichkeiten nachzudenken, sich um Urlaub ausreichend zu schützen. Doch worauf kommt es bei einer Reiseversicherung an? Und welche Versicherungen sind für einen kurzen Auslandsaufenthalt wirklich wichtig und notwendig?
Zu den wichtigsten Versicherungen gehört die Absicherung im Krankheitsfall. Ist man gesetzlich krankenversichert, kann sich bei einer Erkrankung im Ausland durchaus ein Problem hinsichtlich der Übernahme der Behandlungskosten ergeben. In der Regel zahlen die gesetzlichen Kassen nur einen Teil der anfallenden Kosten und auch das nicht in jedem Fall und sofort. Häufig zahlt sie nur bei bestimmten Ländern, und außerdem muss der Versicherte häufig in Vorleistung treten und die anfallenden Kosten zunächst selbst tragen, bevor er sie bei der Versicherung zur Erstattung einreicht. Deshalb gilt es rechtzeitig vor der Reise zu prüfen, welche Leistungen die gesetzliche Krankenkasse übernimmt und ob der Abschluß einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll ist. Ist man privat krankenversichert, ist ein Auslandsaufenthalt bis zu einer gewissen Aufenthaltsdauer meist im Versicherungsschutz eingeschlossen. Allerdings ist hier zu prüfen, wie lange die Urlaubsreise sein darf und ob auch das Urlaubsland durch den Schutz abgedeckt ist. Häufig sind Reisen innerhalb Europas durchaus eingeschlossen, eine weltweite Deckung ist aber keineswegs immer inklusive. Auch in diesem Fall heißt es, rechtzeitig mit der Versicherung in Kontakt zu treten um zu überprüfen, ob zusätzlicher Versicherungsschutz notwendig ist. In jedem Fall sollte man vorbereitet sein, dass die anfallenden Krankheits- und Behandlungskosten vor Ort zunächst aus eigener Tasche zu zahlen sind und erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub zur Erstattung bei der Versicherung eingereicht werden können. Insofern muss man hier meist zunächst in Vorlage gehen.
Eine weitere Reiseversicherung kann die Reisegepäckversicherung sein. Ob dieser Abschluß sinnvoll ist, bleibt der Überprüfung des Einzelfalls überlassen. In jedem Fall deckt üblicherweise auch die Hausratversicherung den Verlust von persönlichen Gegenständen durch Diebstahl und Abhandenkommen ab, wenn man sich auf einer vorübergehenden Urlaubsreise befindet. Um nicht unnötig Geld auszugeben, gilt es also zu verifizieren, ob eine Reisegepäckversicherung tatsächlich benötigt wird.
Schließlich ist im Urlaub eine Absicherung wichtig, falls man einen Mietwagen leihen möchte. Werden mit ihm Unfälle verursacht oder entsteht anderweitig ein Schaden am Fahrzeug, kann das eine teure Angelegenheit werden, die auch zu Rechtsstreitigkeiten führen kann. Deshalb ist es ratsam, vorab zu klären, wie der Mietwagen abgesichert wird. Bezahlt man ihn mit einer Kreditkarte, kann eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung bereits über die Kreditkarte abgedeckt sein. Im Zweifelsfall hilft der Kreditkartenanbieter weiter, welche Leistungen im Angebot eingeschlossen sind.

Reiseversicherung ©iStockphoto/etxekar
Mit diesen Maßnahmen dürfte das Spektrum an nötigen Reiseversicherungen weitgehend abgedeckt sein so dass man unbesorgt in den Urlaub fahren kann. Zusätzliche Absicherungen können im Einzelfall interessant sein, besonders wenn man einer nicht ganz alltäglichen Sportart nachgehen möchte. Dann ist immer eine Einzelfallbetrachtung empfohlen.